Über den Glasschutzverein

Der Glasschutzverein Reutlingen und Umgebung wurde 1924 gegründet. Der Verein wird auf Grundlage von § 53 VAG als kleiner oder kleinerer VVaG geführt.

Zweck des Vereins ist es, seinen Mitgliedern (ausschließlich gewerbliche Unternehmen) nach Maßgabe seiner Satzung, Deckung des Schadens im Falle der Beschädigung von Schaufenstern, Schaukästen und Glastüren zu gewähren. Mitglied kann durch Begründung eines Versicherungsverhältnisses jede natürliche und juristische Person werden, die ein wirtschaftliches Interesse an einer Glasversicherung hat.